SIMADER bietet eine Rundum-Sorglos-Betreuung. Dazu gehören auch eine umfassende Beratung zum Thema Finanzierung sowie die Zahlung nach einem gesetzlich verankerten Ratenplan.
Die Objekte werden direkt bei der SIMADER GmbH, dem Bauträger, gekauft und gemäß Ratenplan B des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG § 10) verrechnet. Durch diesen Direktverkauf fallen keine Maklergebühren an.
Ein/-e Notar/-in oder ein/-e Rechtsanwalt/-anwältin eröffnet und verwaltet das Treuhandkonto des Käufers / der Käuferin. Erst wenn die jeweiligen Bauabschnitte durch eine/-n unabhängige/-n Sachverständige/-n freigegeben sind, wird ein Teilbetrag in Rechnung gestellt, welcher von der Käuferin / vom Käufer auf das Treuhandkonto überwiesen wird.
Der Ratenplan B (§ 9 Abs. 4) sieht folgende Zahlungen vor:
- 10 % des Kaufbetrages bei Baubeginn bzw. nach Vertragsunterzeichnung
- 30 % des Kaufbetrages nach Fertigstellung des Rohbaus und des Daches
- 20 % des Kaufbetrages nach Fertigstellung der Rohinstallationen
- 12 % des Kaufbetrages nach Fertigstellung der Fassade und der Fenster einschließlich deren Verglasung
- 17 % des Kaufbetrages nach Bezugsfertigstellung oder bei vereinbarter vorzeitiger Übergabe des eigentlichen Vertragsgegenstandes
- 9 % des Kaufbetrages nach Fertigstellung der Gesamtanlage
- 2 % des Kaufbetrages nach Übergabe des Objektes, Sicherung durch Bankgarantie oder Versicherung für 3 Jahre
Weiters fallen folgende Nebenkosten an:
- 3,5 % Grunderwerbssteuer vom Kaufpreis
- 1,1 % Grundbucheintragungsgebühr vom Kaufpreis
- Pauschale für die Vertragserrichtung & treuhändische Abwicklung